// E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 1.1.2025  Empfang verpflichtend – Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

E Rechungspflicht ab 2025

Zum 1.1.2025 treffen die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnung kurz E-Rechnung in Kraft.
Sie gilt für alle inländischen Unternehmen, die Umsätze von Unternehmen zu Unternehme ( B2B Bereicht) ausführen.

Für alle Unternehmen verpflichtend ab dem 1.1.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen! Hier gibt es keine Übergangsfristen, anders als bei dem Versand. Hier hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 geschaffen, in der eine sonstige Rechung (Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfänger eine PDF Rechnung) Bei einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro  des Rechnungsausstellers verlängert sich die Übergangsfrist noch bis Ablauf des Jahres 2027.

Die E- Rechnung ist die Vorstufe zu einer späteren gesetzlichen Verpflichtung zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Finanzverwaltung.

Fazit: Nutzen Sie die Umstellung Ihr Unternehmen digital fit zu machen, und Ihr Unternehmen und die Verfahrenabläufe genauer kennen zu lernen und die digitalen Eingänge ab 2025 dazu zu nutzen sich digital neu aufzustellen, warten Sie nicht bis zum Ende der Übergangsregelungen