Das Büro ist Rosenmontag den 12.02.2024 geschlossen! Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

Kanzlei Infos

  • Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten
  • Aufstellung von Bilanzen und steuerlicher Beurteilung dieser
  • Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, sowie der Erfüllung der steuerlichen Pflichten z.B. Anfertigung von Steuererklärungen
  • Durchsetzung der Rechte des Mandanten im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, sowie Klagen vor dem Finanzgericht und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
  • Unternehmensberatung u. –Nachfolge
  • Vermögensgestaltungsberatung

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Sie werden durch die Steuerberaterkammer nach erfolgreich abgelegtem Steuerberaterexamen inkl. der Prüfung bestellt. Die Kammer ist hier Überwachungsorgan, als auch Vermittler bei Streitigkeiten.

Die Gebühren des Steuerberaters richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und werden nach der Art der Leistung
und dem Gegenstandswert berechnet. Der Gegenstandwert orientiert sich am Jahreseinkommen. Der Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausübung des Auftrages für Post-u. Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot und zeige Ihnen die etwaigen Gebühren vorab gerne auf.

Zeitgebühren (lt. StBVV darf der Steuerberater-Stundensätze zwischen 60-150 Euro betragen, die halbe Stunde darf entsprechend zwischen 30-75 Euro netto zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt. kosten. Sprechen Sie mich an, gerne teile ich Ihnen mit, welche Kosten bei einer Erstberatung (z.B. Gründungsberatung, Steuerklassenwahl, Prüfung Abgabepflicht etc.) auf Sie zu kommen.

Die Rechnungen des Steuerberaters sind laut der Steuerberatergebührenverordnung direkt fällig, wenn die Leistung erbracht wurde. Es erfolgt keine Aufrechnung mit etwaigen Steuererstattungen und auch keine prozentuale Beteiligung am Ergebnis!

Der Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre zu überschaubaren Preisen, sie sind nicht an die Gebührenverordnung gebunden. Die Qualifikationen des Steuerberaters sind in der Regel deutlich höher. Der Steuerberater kann voll umfänglich erstellen und beraten, aufgrund der Berufsausbildung und anerkannten Prüfung. Er ist insbesondere für kompliziertere Fälle, Selbständige und Freiberufler, sowie für alle die Qualität und Professionalität zu schätzen wissen und das Rundum Paket wünschen.

Steuerberaterwechsel können insbesondere für Unternehmen von bedeutenden Interesse sein, wenn Arbeiten nicht oder nicht zur Zufriedenheit ausgeführt werden, oder aber die Kanzlei nicht den Belangen des Unternehmens (mehr) entspricht. Ein Wechsel im laufenden Jahr muss sicherstellen, dass alle fortlaufenden Arbeiten – wie die Erstellung der Buchhaltung inkl. der Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen, Gehaltsabrechnungen etc. –zeitnah und ohne nennenswerte Unterbrechungen nahtlos fortgesetzt werden können. In der Regel ist dies im Rahmen von Mandantenüberträgen zu gewährleisten, wenn Vor- und Folgeberater mit demselben Partner z.B. der DATEV arbeitet. Da Sie auch sicherstellen müssen, dass die EDV gestützten Daten für alle Jahre – auch rückwirkend-im Falle von Prüfungen vorliegen. Je nach Bevollmächtigung ist das Mandatsverhältnis zu kündigen. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich, um im Rahmen eines kollegialen Austausches, alles zu regeln.

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