Das Büro ist vom 23.12.2025 bis 03.01.2026 aufgrund von Betriebsferien geschlossen. Frohes Fest und guten Rutsch! // E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 1.1.2025  Empfang verpflichtend Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

Mindestlohn steigt ab 1.1.2026

Der seit dem 01.01.2025 geltende Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde wird erneut angehoben. Es treten Änderungen zum 01.01.2026 in Kraft. Die Mindestlohnkommission hat zum 01.01.2026 den allgemeinen Mindestlohn pro Stunde auf 13,90 Euro angehoben und ab dem 01.01.2027 auf 14,60 Euro.

Somit betragen die voraussichtlichen Mindestlohn Grenzen in 2026 602,00  Euro und 2027 633,00 Euro. Es gelten besondere Mindestlohnanforderungen in bestimmten Branchen, die von den vorgenannten abweichen. Hierzu ist Ihre Handwerkskammer oder Branchenverband i.d. R. Ihr Ansprechpartner.

Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen und zu dokumentieren.