
Mindestlohn steigt ab 1.1.2026
Mindestlohn steigt ab 1.1.2026 Der seit dem 01.01.2025 geltende Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde wird erneut angehoben. Es treten Änderungen zum 01.01.2026 in Kraft.

Mindestlohn steigt ab 1.1.2026 Der seit dem 01.01.2025 geltende Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde wird erneut angehoben. Es treten Änderungen zum 01.01.2026 in Kraft.

Es ergeben sich wesentliche Änderungen zum 1.1.25 bei der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG
Bislang hat die Finanzverwaltung bei Kleinunternehmern die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer schlicht nicht erhoben.

Zum 1.1.2025 treffen die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnung kurz E-Rechnung in Kraft.
Sie gilt für alle inländischen Unternehmen, die Umsätze von Unternehmen zu Unternehme ( B2B Bereicht) ausführen.

Wesentliche Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025,
höhere Schwellengrenzen, Steuerberfreiung ohne Vorsteueranspruch, EU weiter Ausweitung.